Folgende Richtlinien sind ab 29.10.20 zu beachten!
seit dem 02.11.20 darf weder in den Sporthallen noch auf dem Vereinsgelände Sport ausgeübt werden!
- Bei Krankheitssymptomen wie Fieber und Husten darf das Vereinsgelände nicht betreten werden.
- Der Sport ist nur noch im Freien unter Einhaltung des Mindestabstandes von 2 Metern erlaubt
- ausgenommen hiervon ist Mannschaftsport.
Bei Mannschaftssportarten darf der Mindestabstand von 2 Metern unterschritten
werden, soweit dies für die Sportausübung unvermeidbar ist.
- eine Teilnehmerliste ist zu führen
- Sportgeräte sind nach der Benutzung zu desinfizieren
- Die Umkleide-, Dusch- u. Waschräume sind für den Spiel- u. Übungsbetrieb gesperrt
- Die Sportanlagen sind zügig zu betreten, sodass es zu keinen Warteschlangen kommt
- Zuschauer sind nicht zugelassen
- Die Vorgaben der Sportfachverbände sind zwingend einzuhalten
- Betreuer, Übungsleiter u. Trainer achten auf die Einhaltung der Hygienevorschriften ihrer Fachverbände u. sind für das ordnungsgemäße Führen der Nachweise verantwortlich!
Bitte setzt euch mit euren Trainer/*innen u. Betreuer*innen in Verbindung. Sie stehen gerne für weitere Informationen zur Verfügung.